Neue Medikamente durch Rabattverträge
Durch so genannte Rabattverträge, die zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen werden, gewähren die Hersteller von Medikamenten den Versicherungen einen Rabatt auf den Apothekenverkaufspreis. Voraussetzung ist, dass die Versicherten lediglich das Medikament dieses Herstellers verschrieben bekommen, falls es mehrere Präparate zur Auswahl gibt.
Die Verträge gelten zwei Jahre. Nach dieser Zeit kann es vorkommen, dass die Kasse den Anbieter wechselt und der Rabatt somit für ein anderes Medikament ausgehandelt wird. Dies führt dazu, dass die Patienten ein neues Präparat mit dem selben Wirkstoff erhalten.
Betroffene Medikamente und Auswirkungen für den Patienten
Bei den Mitteln, auf die es einen Rabatt gibt, handelt es sich um solche, deren Patentschutz abgelaufen ist (Generika). Durch die Verträge wird sichergestellt, dass die Patienten zwei Jahre lang mit dem selben Medikament versorgt werden können. Kommt es zum Austausch, muss man sich keine Sorgen machen, dass die Wirkung nicht die selbe ist. Doch kann es sein, dass es durch eine veränderte Arnzeiform zu Unterschieden in der Wirkstoffaufnahme kommt.
Wenn der Arzt darauf besteht, dass sein Patient das Präparat erhält, das er gewohnt ist, so streicht er das "Aut idem"-Feld auf dem Rezept aus.