Neue Tätowierverordnung
Tätowierungen sind nach wie vor in, allerdings gibt es nun seit dem 1. Mai 2009 eine neue Tätowierverordnung des Gesetzgebers. So sieht die Tätowierverordnung, Bundesgesetzblatt 2008 Teil 1, vor, dass zukünftig gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in den Tätowierfarben nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen.
Hierzu gehören zum Beispiel Para-Phenylendiamin und Azofarbstoffe, die nachweislich krebserregend sein können. Zudem müssen die einzelnen Mittel zum Tätowieren gekennzeichnet sein: Hersteller, Mindesthaltbarkeitsdatum, eine Liste der Inhaltsstoffe, sowie die Verwendbarkeitsdauer nach der Öffnung der Verpackung. Durch diese neue Regelung soll die Verwendung von schädlichen Stoffen unterbunden und somit dem Kunden eine höhere Sicherheit geboten werden.