Neues Arzneimittel-Gesetz kommt Patienten zugute
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts wurde von vielen Arzneimittelherstellern anfangs heftig kritisiert, da sie ab sofort beweisen müssen, dass das entsprechende Arzneimittel zur normalen Therapie einen erheblichen Zusatznutzen aufweist.
Doch alle Aufregung war umsonst, da viele Neu-Präparate dem Patienten verglichen mit bisherigen Therapien wesentlich mehr nutzen. Gemessen an der üblichen Grundversorgung der Krankenkassen wurde unter den 25 untersuchten Arzneimitteln bei knapp 65 Prozent ein wesentlicher Zusatznutzen nachgewiesen, was wiederum dem Patienten zugute kommt.