Neues Datenschutzgesetz zur Gendiagnostik
Ein neues Datenschutzgesetz ist am 1. Februar 2010 in Kraft getreten, hierbei handelt es sich um das Gendiagnostikgesetz (GenDG), das die informationelle Selbstbestimmung der Bürger regelt. Somit dürfen Gentests nur noch in bestimmten Fällen von Eltern, Versicherungen und Arbeitgebern veranlasst werden.
Im Grundsatz muss erst einmal die betroffene Person der DNA-Untersuchung zustimmen. Wenn die Person nicht in der Lage dazu ist, so beispielsweise bei Babys, muss ein gesundheitlicher Nutzen erkennbar sein. Auch dürfen nur Ärzte eine dementsprechende Untersuchung machen, die den medizinischen Zwecken dient, so sind auch Untersuchungen vor einer Geburt nur für das Wohl des Kindes erlaubt. Ob später im Erwachsenenalter eventuelle Schwierigkeiten zu erwarten sind, dies darf nicht ermittelt werden.
Ab sofort dürfen auch keine anonymen Vaterschaftstests durchgeführt werden. Versicherungen und Arbeitgeber dürfen ebenfalls nur in bestimmten Ausnahmefällen auf Daten aus einer DNA-Untersuchung zurückgreifen, so beispielsweise bei einer Lebensversicherung mit einer Summe von über 300.000 Euro.