Neues EU-Urteil besagt, dass Online-Reiseanbieter keine Versicherungen aufdrängen dürfen

Von Marion Selzer
20. Juli 2012

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass Online-Reiseanbieter keine Reiserücktrittsversicherungen mehr automatisch zum Verkauf hinzubuchen dürfen. Anhand des Urteils sei es künftig nicht zulässig, in ein Reiseangebot zusätzlich eine kostenpflichtige Versicherung zu integrieren.

Bislang mussten Kunden bei Onlinebuchungen solche Zusatzleistungen aktiv durch einen Mausklick abwählen, wenn sie keinen Gebrauch davon machen wollten. Da diese Leistungen kostenpflichtig sind dürfen sie in Zukunft nicht mehr automatisch im Reiseangebot enthalten sein.

Das Urteil entstand durch eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen einen großen Online-Reiseanbieter.