Neues Unesco-Abkommen zur Kulturidentität
Mitte dieser Woche hat die Bundesregierung ein Abkommen besiegelt, welches kulturelle Bräuche und Traditionen schützt und in besonderen Fällen mit einem prestigeträchtigen Titel versieht. Ab jetzt muss also eine nationale Liste mit schützenswerten Gütern zusammengefasst werden, von der die Bundesregierung jedes Jahr zwei Vorschläge an die Unesco-Konvention einreichen darf.
Dieses immaterielle Kulturerbe dürfe allerdings nicht mit dem Weltkulturerbe verwechselt werden, weshalb der Kölner Karneval, das Oktoberfest oder Grünkohl mit Pinkel durchaus nominiert werden können. Jedoch sollten auch gewisse Kriterien erfüllt sein, sodass es Menschen geben muss, welche sie als Teil ihres Kulturerbes betrachten und an die nächste Generation weitergeben.
Quelle
- http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/deutschland-tritt-unesco-abkommen-fuer-immaterielles-kulturerbe-bei-a-872029.html Abgerufen am 13. Dezember 2012