Neues Urteil: Patienten müssen selbstständig an Vorsorge beim Arzt denken

Verantwortung zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen liegt beim Patienten allein

Von Laura Busch
8. September 2010

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat jetzt entschieden, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, ihre Patienten an Termine für eine Vorsorgeuntersuchung zu erinnern. Das gilt ebenso für den Fall, dass ein Verdacht für eine bestimmte Krankheit vorliegt. Wenn der Arzt bei einer Untersuchung erklärt hat, in welchem Abstand ein erneuter Termin nötig wird und dass dies der Fall ist, genügt das vollkommen.

Patientin verklagt Ärztin auf Schmerzensgeld

Im konkreten Fall war eine Frau von ihrer Gynäkologin darauf hingewiesen worden, dass es einen Befund in der Brust gebe. Die Patientin sollte sich unter anderem von einem Radiologen untersuchen lassen und dann innerhalb von vier bis sechs Wochen wiederkommen. Die Patientin tauchte jedoch erst 14 Monate später erneut auf.

Als dann ein bösartiger Tumor in der Brust festgestellt wurde, und die Brust amputiert werden musste, verklagte die Patientin die Ärztin auf Schmerzensgeld. Die Ärztin habe nicht deutlich genug gemacht, wie wichtig der erneute Termin sei.

Die Richter stellten klar, dass die Verantwortung, einen Vorsorgetermin wahrzunehmen, bei dem Patienten liege. Es genüge, wenn die Ärztin ausdrücklich einmalig erkläre, wo die Notwendigkeit für einen neuen Termin liege.