Neuregelung der Fluggastrechte wird kritisch gesehen

Von Alexander Kirschbaum
2. September 2013

Die Europäische Kommission plant im nächsten Jahr eine Änderung der Fluggastrechte. Dieses Vorhaben wird vom europäischen Fahrgastdachverband European Passengers' Federation (EPF) stark kritisiert.

So hätten Fluggäste nicht mehr nach drei Stunden Verspätung Anrecht auf eine Entschädigung, sondern erst nach fünf Stunden. Bei Flugausfällen wegen "außergewöhnlicher Umstände" steht Kunden auch bisher keine Entschädigung zu, allerdings sollen künftig auch technische Defekte unter diese Umstände fallen.

Einige Verbesserungen könnte die Neuregelung der Fluggastrechte für die Verbraucher aber auch mit sich bringen. So sollen Garantien künftig nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge gelten. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden ist eine Entschädigung von bis zu 600 Euro für die Passagiere im Gespräch.