Nicht jeder Mieter hat die gleiche Hausordnung zu befolgen

Von Melanie Ruch
21. August 2012

Gerade in größeren Wohnanlagen ist eine Hausordnung, die das Zusammenleben der Mieter untereinander regelt, unerlässlich. Doch diese Hausordnung muss nicht für jeden Mieter einer Wohnanlage gleich sein, weiß Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund.

Der Vermieter könne die Regeln der Hausordnung, die vor allem Lärm, Haustierhaltung, Kinder und Reinigungsarbeiten betrifft, ähnlich wie die Höhe des Mietpreises für jeden Mieter unterschiedlich ausführen. So sei es beispielsweise rechtens, wenn ein Mieter bereits eine Stunde früher die Ruhezeiten einhalten oder auch häufiger das Treppenhaus reinigen muss als der Andere.

Festgehalten wird dies individuell im Mietvertrag. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift in diesem Fall auch mit der Hausordnung einverstanden. Eine allgemeingültige Hausordnung gilt nur, wenn diese den Mietern nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags überreicht wird oder wenn eine allgemeine Hausordnung im Treppenflur aushängt.

Der Vermieter darf einzelne Mieter mit der Hausordnung jedoch nicht unangemessen benachteiligen. Eine Zeitspanne von drei Stunden oder mehr beim Einhalten der Ruhezeiten für einzelne Mieter etwa sei nicht zulässig, so der Mietexperte.