Niedersachsen führt als eines der letzten Bundesländer eine Meldepflicht für Krebserkrankungen ein
Seit dem ersten Januar müssen alle Ärzte in Niedersachsen jegliche Krebserkrankungen ihrer Patienten an das nationale Krebsregister melden. Dieser sogenannte nationale Krebsplan wurde bereits im Dezember vom Landtag beschlossen. Damit ist Niedersachsen eines der letzten Bundesländer, das die allgemeine Meldepflicht für Krebserkrankungen eingeführt hat.
Bislang waren lediglich die Pathologien zur Meldung verpflichtet. Die neue allgemeine Meldepflicht solle sicherstellen, dass bei einem Verdacht auf Häufungen von Krebsfällen eine zeitnahe Analyse und räumliche Zuordnung der Erkrankungen vorgenommen werden kann, erklärt das niedersächsische Gesundheitsministerium.
Zudem sollten bald auch weitere gesetzliche Regelungen ermöglichen die Daten des Krebsregisters mit den Ergebnissen bestimmter Reihenuntersuchungen, wie etwa dem Mammografie-Screening, abzugleichen. Patienten können bei einer Meldung jedoch auf die Anonymität ihrer Daten bestehen. In diesem Fall würden lediglich Wohnort, Alter und Krebsart an das Register weitergegeben.