Noch viel zu oft benachteiligen Klauseln von Pflegeheimen alte Menschen

Von Marion Selzer
22. Mai 2012

Noch immer finden sich in den Klauseln von Alterspflegeheimen Bedingungen, die Heimbewohner und Familienangehörige zu Unrecht benachteiligen. Zwar wurden die Rechte von Pflegebedürftigen im Jahre 2009 durch neue Vorschriften verbessert, die Praxis sieht leider noch immer anders aus.

Deutschen Verbraucherzentralen ist bei einer Untersuchung von Verträgen aufgefallen, dass es häufig Klauseln gibt, in denen kostenpflichtige Leistungen, Erhöhungen der Miete und Haftungsfragen zulasten der Heimbewohner und deren Angehörige aufgenommen werden. Oft fallen die Klauseln erst auf, wenn der Vertrag längst unterschrieben ist und die Probleme schon aufgetaucht sind. Denn ohne Rechtskenntnisse lässt sich nur schwer erkennen, ob ein Vertrag in Ordnung ist. Betroffene sollen sich an Verbraucherzentralen wenden.