Nordrhein-Westfalen streicht Ausnahmen für Raucherkneipen

Von Max Staender
29. November 2012

Aufgrund von vielen Regelverstößen in der Vergangenheit macht Nordrhein-Westfalen jetzt ernst und streicht die Ausnahmeregelungen beim Rauchverbot für unzählige Kneipen. Ab dem 1. Mai kommendes Jahres darf somit in Kneipen nicht mehr gequalmt werden, außer es handelt sich um eine Ausnahme geschlossener Gesellschaften.

Das Rauchverbot gilt übrigens auch für Festzelte sowie den diversen Brauchtumsveranstaltungen in NRW. Scharf kritisiert wurde das neue Gesetz vom ehemaligen Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der die Pläne als unnötig und schädlich bezeichnet, da somit nur Existenzängste bei Gastwirten geschürt werden. Nachdem Kontrollen in rund 3000 Gastronomiebetriebe in NRW durchgeführt wurden, stellten die Behörden fest, dass die Kennzeichnungspflicht in mehr als drei Viertel der Gaststätten nicht eingehalten und somit gegen die Ausnahmeregeln verstoßen wird.

Hierzulande gelten Bayern sowie das Saarland beim Nichtraucherschutz als Vorbilder, da in den beiden Bundesländern die strengsten Regelungen gelten und das Rauchen in Gastronomiebetrieben verboten ist.