NRW will Rauchverbot jetzt auch in deklarierten Raucherclubs durchsetzen

Bisher boten Raucherclubs die Möglichkeit, in Kneipen zu rauchen, doch auch das ist nun vorbei

Von Melanie Ruch
7. April 2011

Bisher dachte wohl jeder, dass das Rauchverbot in Clubs und Kneipen den Besitzern selbst überlassen ist. Wer möchte, dass in seinem Club oder in seiner Kneipe geraucht werden darf, hat sie daher auch als "Raucherclub" deklariert. Doch diese Regelung scheint wohl doch nicht rechtens zu sein, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun klargestellt hat.

Einer Wirtin in Köln, die ihre Kneipe zur Raucherkneipe gemacht hatte, wurde nämlich ein Rauchverbot für ihre Gaststätte erteilt. Die Klage der Wirtin gegen das Verbot wurde vom Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass es lediglich Vereinen vorbehalten sei, ihre Gemeinschaft als Raucherclub auszuweisen, wenn das alleinige Anliegen des Vereins darin bestehe in der Gemeinschaft Tabak zu konsumieren. Da dies in Clubs und Kneipen jedoch nicht der Fall ist, bestehe kein Recht eine Gaststätte zum Raucherclub umzufunktionieren.

Raucherclubs als Ausreden, um Rauchverbot zu umgehen?

Auch Barbara Steffens, Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte in einer Stellungnahme, dass die Bezeichnung Raucherclub in den meisten Fällen dazu diene das allgemeine Rauchverbot zu umgehen. Sie glaube, dass durch das gerichtliche Urteil den "falschen" Raucherclubs nun wahrscheinlich endgültig der Garaus gemacht wird.

Dr. Stephan Keller, der Vorsitzende des Ordnungsdezernats in Düsseldorf versicherte, dass man nun verstärkt Kontrollen in diesen sogenannten Raucherclubs durchführen wolle.