Nur noch Schmerztherapeuten dürfen Überweisungen für CT-gesteuerte Schmerztherapie ausstellen

Von Cornelia Scherpe
12. April 2013

Patienten, die unter chronischen Schmerzen leiden, haben es ohnehin nicht leicht. Daher hoffen sie darauf, von ihren Ärzten gut behandelt und mit möglichst wenig Aufwand von einem an den anderen verwiesen zu werden. Seit April 2013 liegt ihnen dabei allerdings ein neuer Stein im Weg und der ist alles andere als klein. Wer eine CT-gesteuerte Schmerztherapie beginnen möchte, der bedarf dafür einer Überweisung.

Dies an sich ist nicht neu, denn auch vor dem April 2013 ging es nur mit einer Überweisung. Doch bereits der Hausarzt war ermächtigt, den Patienten zum Radiologen zu schicken und dort um die CT-Therapie zu bitten. Fortan dürfen nur noch die Ärzte eine gültige Überweisung zur Therapie ausstellen, die anerkannte Schmerztherapeuten sind.

Jeder andere Fachbereich ist dazu nicht mehr autorisiert. Experten sehen darin ein echtes Problem, denn sie fürchten nun eine sich ausweitende Versorgungslücke. In Deutschland gibt es gerade einmal circa 2.000 Ärzte, die nun die nötigen Voraussetzungen mitbringen, um eine gültige Überweisung auszustellen.

Grund für die drastische Veränderung ist der finanzielle Aspekt der Sache. Ab April werden die CT-gesteuerte Interventionen als eine andere Leistung abgerechnet und durch die Verschiebung im Leistungskatalog der Ärzte ist die spezifische Überweisung nun Pflicht, sonst gibt es kein Geld. Bei den Patienten selbst dürfte das auf großes Unverständnis stoßen.

Immerhin haben sie unter ihren Beschwerden schon genug zu leiden und müssen nun noch mehr Besuche beim Arzt und noch längere Wartezeiten durchstehen. Sie müssen erst zum Hausarzt, der dann zum Neurologen oder Orthopäden überweist und dieser kann dann, wenn er als Schmerztherapeut zugelassen ist, die Überweisung für eine für CT-gesteuerte Schmerztherapie beim Radiologen ausstellen.