Oberlandesgericht Hamm sprach Frau Schadenersatz wegen Verletzung durch schlafenden Hund zu

Von Ingrid Neufeld
10. Juni 2013

Eine Frau hatte in einem Reitsportgeschäft eingekauft, an der Kasse bezahlt, sich umgedreht und war am Ausgang über einen dort liegenden Schäferhund gestolpert. Dabei hatte sie sich erhebliche Knieverletzungen zugezogen. Deshalb verlangte sie Schadenersatz inklusiv einem Schmerzensgeld von 15.000 Euro. Die Verkäuferin und Hundehalterin lehnte die Zahlung ab, da ihrer Meinung nach die Tierhalterhaftung nicht greife, denn der Sturz sei durch die Unaufmerksamkeit der Kundin zustandegekommen.

Dem folgte das Oberlandesgericht Hamm nicht. Stattdessen sei die Klägerin Opfer der Unberechenbarkeit und Selbständigkeit des Tieres geworden. Das Gericht sah in der Schäferhündin ein "gefährliches Hindernis", da sie sich jederzeit nach eigenem Gutdünken im Geschäftszugang ausgeruht habe. Das "unbekümmerte Verhalten in der tierischen Natur" ist Grund für die Tierhalterhaftung. Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht nicht.