Oberstes US-Gericht: Polizei darf Handys nur mit richterlichem Beschluss durchsuchen

Von Dörte Rösler
26. Juni 2014

Der Handyspeicher gibt viele Informationen preis. Auch die Polizei möchte diese gern nutzen - laut einem Urteil des obersten US-Gerichts darf sie das aber nur mit richterlichem Beschluss. Kontaktdaten, Fotos und SMS auf dem Mobiltelefon gehören zur Privatsphäre und sind deshalb vor unangemessen polizeilichen Übergriffen geschützt.

In ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter des Supreme Court darauf, dass die Technologie des 21. Jahrhunderts zwar erlaube, persönliche Informationen mit sich herumzutragen, weniger schutzwürdig als die Privatsphäre in den eigenen vier Wänden seien sie deshalb jedoch nicht.