Öffentliche Beleidigungen unter Nachbarn können teuer werden

Von Dörte Rösler
28. August 2013

Ob berechtigt oder nicht - wer seinem Nachbarn in der Öffentlichkeit Vorwürfe macht, muss einen angemessenen Ton wahren. In einem Rechtsstreit zwischen zwei Parteien einer Eigentumsgemeinschaft entschied das Amtsgericht München, dass Schreiben mit beleidigendem Inhalt nicht offen ausgehängt werden dürfen. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld.

Im konkreten Fall war eine Meinungsverschiedenheit so eskaliert, dass eine Anwohnerin einen Zettel mit Beschimpfungen an die Wohnungstür einer anderen Eigentümerin geheftet hatte. Diese verwahrte sich gegen den verletzenden Tonfall - und bekam von den Richtern Unterstützung. In ihrem Urteil betonten sie, dass vor allem die öffentliche Bekanntmachung nicht hinnehmbar sei.