Onlinekauf von Medikamenten - Verbraucher erkennen legale Händler jetzt an neuem Logo
Durch Anklicken des EU-Logos lässt sich schnell erkennen, ob der Anbieter im Versandhandels-Register eingetragen ist
Der Onlinekauf von Medikamenten über Versandapotheken boomt: Verbraucher profitieren von der Möglichkeit, mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen und sich das günstigste Angebot herauszusuchen, oftmals sogar versandkostenfrei. Neben den Online-Apotheken ist zudem auch Einzelhändlern der Versand von Arzneimitteln gestattet; dabei darf es sich jedoch lediglich um freiverkäufliche Medikamente handeln.
Ob Einzelhändler oder Apotheke - immer wieder hört man von "schwarzen Schafen", die sich ihr Geld mit gefälschten Produkten verdienen, häufig für den Verbraucher nicht einsehbar.
Neues EU-Logo sorgt für Klarheit
Anhand eines neuen EU-Logos ist es nun möglich, legale Händler, die im so genannten Versandhandels-Register eingetragen sind, zu erkennen. Dieses ersetzt das bisherige Modell, welches eine Auflistung der zum Versand berechtigten Apotheken beinhaltete.
Geführt werden die beiden Listen - eine für die Versandapotheken, eine für Einzelhändler - vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das es damit möglich macht, die Überprüfung in allen EU-Ländern durchzuführen.
Die Abbildung allein bietet keine Sicherheit
Wichtig ist, dass man das Logo auch anklickt - eine bloße Abbildung dieses Zeichens ist keinesfalls fälschungssicher. Auf diese Weise gelangt man neben den Kontaktdaten des Anbietes auch auf den entscheidenden Registereintrag.
War die Darstellung des bisherigen Sicherheitslogos noch freiwillig, sind Apotheken und Einzelhändler nun dazu verpflichtet, das EU-Logo - gut sichtbar - online zu stellen; dieses ist abgesehen von der Flagge des Staates sowie jeweiligen Landessprache - EU-weit einheitlich.
Auf den Seiten des DIMDI (www.dimdi.de) erhält der Verbraucher weitere Informationen sowie alle im Register eingetragenen Händler auf einen Blick.