Patienten müssen ärztliche Fehler nachweisen

Ein Gutachten des MDK kann bei Verdacht auf Ärztefehler helfen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Februar 2010

Wenn ein Patient sich falsch behandelt fühlt, so muss er dies dem Arzt nachweisen können. Etwas anders sieht es bei "groben Behandlungsfehlern" aus, aber auch hier braucht man einen langen Atem, um zu seinem Recht zu kommen. Im letzten Jahr kam es zu fast 11.000 Fällen, die die Schlichtungsstelle prüfen musste, wobei etwa 2.000 als rechtens anerkannt wurden.

Durch medizinisches Gutachten erhöhen sich die Chancen

Aber wie der Gründungsvorsitzende des Deutschen Patienten-Schutzbundes, Josef Roth, allen Betroffenen empfiehlt, sollte auf jeden Fall über die jeweilige Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) beantragt werden, oder wenn nötig auch ein Privatgutachter eingeschaltet werden, der allerdings zwischen 500 und 3.000 Euro kosten kann. Dies hat Josef Roth auch in dem Magazin "Apotheken Umschau" berichtet.

Wie auch eine Sprecherin des MDK bestätigt, geben ihre Gutachter auch einem Viertel der Patienten Recht. Im Jahr 2008 hat der MDK 15.700 Fälle bearbeitet. Eine Strafanzeige gegen einen Mediziner zu stellen hat wenig Zweck, weil es einerseits das Verfahren verzögert und auch wenig Erfolg verspricht.

Sinnvoller sei es vielmehr einen Zivilprozess anzustreben, wobei hier größere Erfolgschancen liegen, doch sollte man versuchen sich besser gütlich zu einigen. Liegt der Verdacht eines Kunstfehlers des Arztes vor, so kann dieser seine Haftpflichtversicherung einschalten und es kann dann zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.