Peilsender als Arbeitsmittel für Detektive sind verboten

Von Katja Grüner
5. Juni 2013

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Peilsender verboten sind. Mit dieser Überwachung dürfen Privatdetektive nicht mehr auf Jagd nach Ehebrechern gehen, so hat der BGH entschieden.

Detektive sollen sich auf das Hören, Beobachten und Sehen verlassen. Nur in notwehrähnlichen Situationen dürfen Peilsender noch zum Einsatz kommen. Bereits im Jahr 2012 wurden zwei Detektive vor Gericht gestellt, da sie Personen mit Peilsendern ausspionierten.

Wer Leute mit Peilsendern nachspioniert, greift in deren Persönlichkeitsrechte ein, entschied der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung, die schon lange gerechtfertigt ist. Man könne nicht Sender an Autos befestigen und den Menschen den ganzen Tag auflauern.

Dies ist nicht rechtens und schon gar nicht in Dingen, die keine Straftat darstellen. Der Zweck heiligt also hier die Mittel nicht.