Popcorn und Nachos im Kino unterliegen ermäßigtem Mehrwertsteuersatz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. August 2009

Der Bundesfinanzhof in München hat nun bekannt gegeben, dass die beliebten Knabbereien in Kinos nun offiziell dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen.

Es hatte Kritiken gegeben, als ein Finanzamt bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung eines Kinos den ermäßigten Satz bemerkte. Doch laut der höchsten Finanzrichter sei die Ausgabe von Fingerfood nicht zum Gaststättenbetrieb zu zählen und so veröffentlichten sie nun dieses Urteil.