Potenzmittel: Beamte im Vorteil
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe für ein potenzsteigerndes Mittel, wenn es der Arzt aus gesundheitlichen Gründen verordnet hat, berichtet das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Verwaltungsgericht Koblenz einem Kläger recht, der einen Zuschuss für ein Medikament gegen Erektionsstörungen beantragt hatte.
Grundsätzlich sei jedes Arzneimittel beihilfefähig, das ein Arzt aus Anlass einer Krankheit verordnet habe. (Az.: 2 K 2236/04).