Preisverhandlungen ergebnislos - Pharma-Konzerne nehmen Medikamente vom Markt

Von Ingo Krüger
14. Mai 2014

Bevor in Deutschland ein Medikament neu auf den Markt kommt, müssen die Pharmakonzerne mit den Krankenkassen den Preis aushandeln. So wollte der Gesetzgeber im Jahre 2011 das bisherige Preismonopol der Hersteller bei neuentwickelten, patentgeschützten Medikamenten brechen. Vorher konnten die Hersteller jeden Preis verlangen und die Kassen haben gezahlt. So kam Deutschland europaweit zu den höchsten Arzneimittelpreisen.

Neue Regelungen für die Einführung neuer Medikamente

Seit dem 1. Januar 2011 müssen die Pharmaunternehmen nach der Zulassung eines neuen Medikaments auch einen zusätzlichen Nutzen dokumentieren. Die Prüfung erfolgt gewöhnlich durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Für Arzneimittel mit Zusatznutzen vereinbaren die Krankenversicherungen dann mit dem Hersteller einen Preis.

Doch nicht immer können sich die Verhandlungspartner einigen. So haben Pharmafirmen nach Einführung des neuen Gesetzes sechs Präparate vom deutschen Markt genommen - vier gleich zu Beginn, zwei nach langen Verhandlungen. Zu ihnen zählen "Lyxumia", "Constella" und "Rasilamlo", Mittel gegen Diabetes, Reizdarm und hohen Blutdruck. Das IQWiG hatte keinen Zusatznutzen bescheinigt und wollte nur den Preis für herkömmliche Arzneien zahlen.

Kein Nachteil für die Patienten durch die Nutzenbewertung

Krankenkassen und Pharmaforscher sehen dennoch keinen Nachteil für die Patienten. Engpässe werde es nicht geben, erklärte ein Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen. Es seien ausreichend Alternativen vorhanden. Pharmakonzerne kritisieren, dass die Nutzenbewertung zu stark durch die Kassen kontrolliert werde. Die Firmen würden kaum angehört.