Private Downloads auf dem Dienstrechner - Arbeitgeber darf fristlos kündigen

Von Dörte Rösler
23. Juni 2014

Manchmal ist der Job langweilig. Das gibt Beschäftigten aber nicht das Recht, private Dateien auf den Firmen-PC herunterzuladen. Versüßt sich ein Mitarbeiter den Arbeitstag mit Videos oder Spielen, darf der Chef ihn abmahnen. Bei übermäßigen Downloads droht sogar die fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Der konkrete Fall

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Angestellten ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, weil dieser innerhalb von vier Monaten insgesamt 17.429 Dateien zur privaten Nutzung auf den Dienstrechner geladen hatte - unter anderem Musik von Share-Plattformen. Aufgeflogen war der ausschweifende Surfspaß, weil sich die Datenverarbeitung im Firmennetzwerk merklich verlangsamt hatte.

Vor Gericht stritt der Mitarbeiter an, die Dateien auf den Firmen-Computer geladen zu haben. Die Richter mochten ihm jedoch nicht glauben. Sie erklärten die fristlose Kündigung für rechtens: wenn ein Beschäftigter den Dienstrechner für private Zwecke nutzt, muss dies ausdrücklich erlaubt oder zumindest stillschweigend geduldet sein. Bei massiven Downloads darf er auf eine solche Duldung nicht vertrauen.