Privatinsolvenz soll durch neues Gesetz beschleunigt werden

Von Max Staender
22. Mai 2013

Bislang kommen insolvente Existenzgründer sowie Verbraucher frühestens nach sechs Jahren aus ihren Schulden heraus, was künftig durch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens auf drei Jahre verkürzt werden soll.

Die Frist von drei Jahren kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn der Schuldner in diesem Zeitraum die Verfahrenskosten sowie mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen bezahlt. Sofern der Schuldner lediglich die Verfahrenskosten begleicht, ist die vorzeitige Restschuld-Befreiung nach fünf Jahren möglich.

Durch das neue Gesetz wird den Schuldner ein neuer Anreiz geboten, möglichst viel zu bezahlen und soll ihnen außerdem einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen.