Probleme nach Prostataoperation: Schadenersatzforderung nicht immer möglich
Wurde ein Patient vor einer Prostataoperation von den Ärzten umfassend über mögliche Probleme aufgeklärt und die Operation selbst fachgerecht durchgeführt, besteht bei anschließenden sexuellen Problemen kein Recht auf Schadenersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
Geklagt hatte ein 62-jähriger Mann, der nach einer Prostataoperation mit gleichzeitiger Vasektomie unter Erektions- und Ejakulationsstörungen litt und Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro forderte. Seiner Ansicht nach war er nicht richtig über die Risiken der Vasektomie aufgeklärt worden. Die Ärzte konnten jedoch beweisen, dass keine Behandlungsfehler gemacht wurden und dass der Mann zuvor ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden sei.
Der Patient hatte einen Aufklärungsbogen unterzeichnet, wodurch er eine ausreichende Information über die Zusammenhänge des Eingriffs bestätigte. Die Vasektomie war durchgeführt worden um eine Entzündung der Nebenhoden zu vermeiden. Die Richter sahen die Ejakulationsstörung als zwangsläufige Folge des Eingriffs an, während die Erektionsschwäche auf anderen Vorerkrankungen beruhe.