Rabattverträge bei Generika sind zulässig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. April 2009

Laut Beschluss des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts ist die Ausschreibung von Rabattverträgen für die Lieferung von Generika, also medizinischen Nachahmerpräparaten, rechtmäßig. In einem Präzedenzfall ging es um die Ausschreibung von Rabattverträgen der Allgemeinen Ortskrankenkassen über einen Wert von 1,1 Milliarden Euro.

Von den Krankenkassen wurden Verträge mit bestimmten Pharmaunternehmen geschlossen, die dafür Rabatte erhielten. Mehr als 60 verschiedene Wirkstoffe von Generika waren von der Ausschreibung betroffen.