Rauchen in Shisha-Bars in NRW weiterhin erlaubt
Das Rauchen in Shisha-Bars stellt keine gesundheitliche Gefahr für andere Gäste dar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dürfen die Betreiber ihre Wasserpfeifen deshalb weiterhin mit Früchten oder Shiazo-Steinen befüllen.
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass das Nichtraucherschutzgesetz nur für Tabakprodukte gilt. Kommunen oder Nachbarn haben daher kein Recht, ein Rauchstopp zu fordern.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fruechte-duerfen-weiter-geraucht-werden-article11116331.html Abgerufen am 6. August 2013