Rauchen in Shisha-Bars in NRW weiterhin erlaubt

Von Dörte Rösler
6. August 2013

Das Rauchen in Shisha-Bars stellt keine gesundheitliche Gefahr für andere Gäste dar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen dürfen die Betreiber ihre Wasserpfeifen deshalb weiterhin mit Früchten oder Shiazo-Steinen befüllen.

Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass das Nichtraucherschutzgesetz nur für Tabakprodukte gilt. Kommunen oder Nachbarn haben daher kein Recht, ein Rauchstopp zu fordern.