Rauchverbot in Bayerns Gaststätten verschärft

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. August 2010

Seit der Einführung des Rauchverbots darf in deutschen Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Discos etc. nicht mehr geraucht werden, es sei denn der Eigentümer weist sein Lokal als "Raucherlokal" aus oder stellt Rauchern einen abgetrennten Extraraum zur Verfügung. Diese Regelung galt zunächst auch für Bayern, die haben ihr Rauchverbot aber nun um einiges ausgeweitet, nachdem 61% der Bevölkerung für eine Verschärfung des Rauchverbots gestimmt hatten.

In Bayern darf seit dem 1. August überhaupt nicht mehr in gastronomischen Betrieben geraucht werden. Selbst wenn der Besitzer seinen Betrieb als Raucherlokal deklariert hat und nur Rauchern den Zutritt gewährt oder sogar ein abschließbarer Raum für Raucher eingerichtet wurde, hat das Rauchen in Bayerns Gastronomiebetrieben ein für allemal ein Ende.