Rechtswidrige Praxis? - Polizei leitet Daten an Fußballvereine weiter

Von Christel Weiher
16. Juli 2013

Immer wieder ermittelt die Polizei gegen Fans, die bei Randale rund um Fußballspiele auffällig werden. Dies ist ein Normalzustand, der auch so beibehalten werden sollte, um die Fankultur zu schützen. Anders sieht es indes mit der Tatsache aus, dass die Polizei die Daten derer an die Fußballvereine weiterleitet, gegen die ermittelt wird. Fananwälte sprechen hier deutlich von einer rechtswidrigen Praxis.

Danach würden die ermittelnden Behörden einen laxen Umgang mit den Daten pflegen, die scharf von der Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte kritisiert wird. Damit werden die Daten der randalierenden Fans an die jeweiligen Fußballvereine weitergeleitet, damit ein Stadionverbot gegen die Betroffenen verhängt werden kann.

Laut Aussage der Anwälte ist diese Praxis nicht zulässig, während die Polizei hierbei anderer Meinung ist und das Vorgehen für rechtlich in Ordnung hält. Laut den Fananwälten gäbe es hierfür jedoch keine Rechtsgrundlage, die diese Vorgehensweise rechtfertigen würde. Nur eine Staatsanwaltschaft kann über die Weitergabe solcher Daten entscheiden, dies sei in der Strafprozessordnung so festgelegt - und darüber würde sich die Polizei, welche die aufgenommenen Daten weitergibt, hinwegsetzen.