Rettungsdienst und Krankentransport: Private Unternehmen dürfen mitmischen
Private Unternehmen dürfen Anteil am öffentlichen Rettungsdienst haben. So entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In den deutschen Bundesländern gibt es eine öffentliche Trägerschaft, die für Rettung in Notfällen und für den Transport von kranken oder verletzten Personen zuständig ist. In Sachsen gab es hingegen nebenher immer auch einen privaten Dienst, der diese Aufgaben übernahm.
Das Bundesverfassungsgericht stellte mit dem Urteil nun klar, dass diese Zweigleisigkeit generell nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Auch in anderen Bundesländern könnte es nun private Dienste geben. Den Richtern zufolge werde mit dieser Neuordnung der Schutz der Bürger gefördert. Private Rettungsdienste werden zudem voraussichtlich nur dann eingesetzt, wenn öffentliche Dienste überlastet seien. Ein Konkurrenzkampf unter den Privaten sei angesichts der hohen Investitionen zudem nicht anzunehmen.