"Rollverbot" und Geldstrafe für zwei Trunkenheitsfahrten im Rollstuhl
Rollstuhlfahrer sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und Radler. Deshalb gab es auch ein hartes Urteil für einen Mann mit Elektromobil: Drei Monate Fahrverbot und 1950 Euro Strafe bekam er für zwei Trunkenheitsfahrten.
Wie die Apotheken-Umschau berichtet, war er je einmal mit 2,28 und 1,86 Promille am Steuer seines Behindertengefährtes erwischt worden.