Rückfälliger Kinderschänder kommt nach Haftstrafe in Sicherungsverwahrung

Von Dörte Rösler
17. September 2013

Ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter hat nur wenige Monate nach seiner Entlassung mit Fußfessel ein weiteres Kind missbraucht. Das Münchner Landgericht erließ eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Seit 1999 verbüßte der Mann bereits mehrere Strafen, 2006 ordneten die Richter auch schon eine Sicherungsverwahrung an. Mit den Änderungen im Maßregelvollzug musste er jedoch im April 2012 freigelassen werden - mit Fußfessel und der Anordnung, sich von Kindern fernzuhalten.

Nur drei Monate später verging sich der Sexualverbrecher in der Wohnung einer Bekannten an deren siebenjähriger Tochter. Zwar handelte es sich im konkreten Fall um vergleichsweise harmlose Berührungen, die Richter attestierten dem Mann jedoch einen Hang zu schweren Straftaten. Gemeinsam mit der früheren Haftstrafe sind damit die Bedingungen für Sicherungsverwahrung erfüllt.