Rynair soll für Mitarbeiter einer französische Niederlassung keine Sozialabgaben gezahlt haben
Der irische Billigflieger Ryanair hat nach Ansicht eines Gerichtes in Aix-en-Provence gegen das französische Arbeits- und Sozialrecht verstoßen. Deshalb verurteilte ihn das Gericht zur Zahlung von 200.000 Euro.
Ryanair hatte schon vor der Verhandlung seine Berufung angekündigt. Es ging um eine Niederlassung am Regionalflughafen Marseille Provence in Marignane, die von 2007 bis 2011 bestand. Ryanair hatte für die dort angestellten 127 Beschäftigten keinerlei Sozialabgaben in Frankreich geleistet.
Als Nebenkläger traten die Rentenkasse, das Arbeitsamt und die Gewerkschaften auf. Auch für sie sind zehn Millionen Euro an Schadenersatz zu leisten. Der Forderung der Staatsanwaltschaft den Wert von vier Boeing 737 einzuziehen, folgte das Gericht nicht.