Schadenersatz für Urlaub auf der Baustelle

Von Ingo Krüger
10. August 2011

Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres. Doch wenn im Hotel wie auf einer Großbaustelle gehämmert, gebohrt und gesägt wird, kann die Urlaubsstimmung schnell verfliegen. Diese Erfahrung mussten Urlauber machen, die jetzt vor dem Landgericht Frankfurt klagten.

Der Speisesaal war nicht begehbar, andere Bereiche des Hotels mit Plastikplanen verhängt, die als Sichtschutz vor den Bauarbeiten dienten, und auch der Pool war nur eingeschränkt benutzbar. Dies konnten die Kläger mit Fotomaterial beweisen. Auch der Lärm von Arbeiten mit dem Presslufthammer trübte die Ferienstimmung.

Dass dies keine Umgebung für einen Erholungsurlaub ist, bejahten auch die Richter. Sie verurteilten den Reiseveranstalter, Schadenersatz zu leisten und 60 Prozent der Reisekosten zurückzuerstatten. Der Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude beläuft sich in diesem Fall auf jeweils 450 Euro bei einem Reisepreis von 1306 Euro (Az.: 2-24 S 135/09).