Schlafverhaltensstörungen sollten in einem Schlaflabor untersucht werden
Am 21. Juni 2014 ist der Tag des Schlafs. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN), dass Menschen, die unter einer bestimmten Schlafverhaltensstörung leiden, diese in einem Schlaflabor untersuchen lassen sollten. Bei dieser Art von Störung handelt es sich um die REM-Schlafverhaltensstörung (rapid-eye-movement sleep behaviour disorder, RBD), bei der die Betroffenen aggressive Träume haben, die aber in den meisten Fällen gegen sich selbst gerichtet sind.
Diese RBD ist zu 80 Prozent der Fälle auch ein Frühsymptom für eine neurodegenerative Erkrankung, beispielsweise Demenz oder auch Morbus Parkinson. In Deutschland leiden schätzungsweise 0,5 Prozent der Menschen an dieser Krankheit, die zu 90 Prozent die Männer betrifft. Frauen mit Schlafverhaltensstörungen haben meistens weniger aggressive Träume und deshalb wird bei ihnen eine RBD häufig nicht richtig erkannt und mit anderen Störungen, wie zum Beispiel Schlafwandel verwechselt.
Quelle
- http://derstandard.at/2000001927359/REM-Schlafverhaltensstoerung-haeufig-fehlinterpretiert Abgerufen am 16. Juni 2014