Schmerzensgeld vom Piercer
24. Januar 2005
Der Besitzer eines Piercing-Studios muss seine Kunden umfassend auf mögliche Folgen, etwa gesundheitliche Nachteile, seiner Arbeit hinweisen, berichtet die Gesundheitszeitschrift Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Neubrandenburg (Aktenzeichen 18 C 160/00).
Unterlässt der Piercer die Aufklärung und kommt es zu Komplikationen, muss er Schmerzensgeld bezahlen.