Schöne Erinnerung oder Straftat - muss der EX-Partner Nacktfotos vom PC löschen?

Von Dörte Rösler
7. Februar 2014

Ob als Liebesbeweis oder Partyspaß - wer die Einwilligung zu Nacktfotos gibt, hat nachher kaum Rechte am Bild. Zwar ist es verboten, die erotischen Schnappschüsse öffentlich zu verbreiten - sogar ein Schmerzensgeld ist möglich. Wenn der EX-Partner pikante Fotos auf seinem Rechner speichert, muss die Abgebildete das jedoch in aller Regel akzeptieren.

Juristisch gilt das Einverständnis zu Nacktaufnahmen ohne zeitliche Begrenzung. Auch wenn die Einwilligung an eine emotionale Beziehung geknüpft war, lässt sie sich nach der Trennung nicht einfach widerrufen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Mann muss laut Gericht Nacktfotos der Ex-Geliebten vernichten

In einem konkreten Fall hat das Landgericht Koblenz einen Fotografen dazu verpflichtet, die Fotos seiner ehemaligen Geliebten zu löschen. Neben Urlaubsfotos hatte der Mann auch ästhetische Aktfotos und Aufnahmen unmittelbar beim Sex gemacht. Diese wollte die Abgebildete nach der Trennung vernichtet wissen.

Die Richter folgten ihrem Wunsch. Denn der Fotograf hatte nach dem Beziehungs-Aus bereits intime Briefe seiner Geliebten an das Firmen-Postfach des Ehemanns geschickt. Dadurch hat er nach Ansicht des Gerichts das Vertrauen verspielt.

Auch wenn er nicht beabsichtigte die Nacktfotos ebenfalls zu versenden, muss er sie trotzdem löschen. Nur so sei auszuschließen, dass intime Bilder durch eine Unachtsamkeit doch noch in Umlauf geraten. Die Alltagsschnappschüsse darf der Mann behalten.