Schulbesuchspflicht verletzt: Strenggläubiges Ehepaar muss Geldstrafe zahlen

Von Nicole Freialdenhoven
23. Mai 2013

Auch eine Geldstrafe kann sie nicht in die Knie zwingen: Ein strenggläubiges Ehepaar aus dem nordhessischen Homburg besteht darauf, drei seiner neun Kinder weiterhin zuhause zu unterrichten um sie von der "zweifelhaften Umgebung" einer normalen Schule fernzuhalten.

Weil sie mit ihrer Schulverweigerung gegen das hessische Schulgesetz verstoßen hatte, verurteilte sie das Amtsgericht Fritzlar zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro.

Das Ehepaar verwies darauf, das "Homeschooling" in anderen Ländern gang und gäbe sei und dass die älteren Kinder trotz des Unterrichts zuhause, staatliche Haupt- und Realschulabschlüsse mit sehr guten Noten erreicht haben und seitdem erfolgreiche Berufsausbildungen absolvieren.

Die Richterin bemängelte jedoch, dass die Eltern ihren Kindern angesichts der guten Noten keine Chance gegeben hatten, das Abitur zu machen. Zudem ginge es beim Schulunterricht nicht nur um das Wissen selbst, sondern auch darum, sich mit anderen Meinungen der Mitschüler auseinander zu setzen.

Bundesweit gibt es etwa 500 Familien, die ihre Kinder vor allem aus religiösen Motiven vom Schulunterricht fernhalten und damit die seit 1919 geltende Schulbesuchspflicht verletzen.

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte vor einigen Jahren Schlagzeilen gemacht, weil es in den USA Asyl beantragt hatte um ihr Recht auf Homeschooling durchzusetzen. Der Asylantrag wurde jedoch abgelehnt.