Schweiz begrenzt die Zuwanderung für alle EU-Bürger

Von Max Staender
25. April 2013

Für alle Bürger der 17 alten EU-Mitgliedsländern hat die Schweizer Regierung jetzt die Zuwanderung und damit auch den Zugang zum Arbeitsmarkt begrenzt, darunter auch aus Deutschland. Während es für kurzzeitige Arbeitsaufnahmen vorerst keine Limitierung geben wird, gilt die Begrenzung dagegen für Langzeit-Aufenthaltsbewilligungen für fünf Jahre.

Laut einem Regierungssprecher soll die so genannte Ventilklausel die Zuwanderung aus dem europäischen Raum "wirtschafts- und gesellschaftsverträglich gestaltet werden". Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton zeigte sich von dem Abkommen enttäuscht und warf der Schweizer Regierung vor, dass diese Maßnahmen zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedstaaten unterscheiden.