Schwerhörige ziehen erfolgreich vor Gericht
Erfolg vor Gericht: Einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 19. Mai diesen Jahres zufolge müssen gesetzliche Krankenkassen ab sofort hochgradig schwerhörigen Versicherten eine Anlage finanzieren, die Telefonklingeln und Türschellen in Lichtsignale überträgt und die Gehörlosen die Geräusche auf diese Weise wahrnehmen lässt.
Obwohl die betreffende Kasse bemängelte, dass es sich bei der entsprechenden Anlage nicht um ein technisches Hilfsmittel für Schwerhörige handelt, gab das Gericht dem Kläger dennoch Recht, indem es dieser Auffassung widersprach. Auch im Falle einer gehörlosen Frau billigte das Gericht eine entsprechende Gehörlosen-Notrufanlage zu.