Scientology betreibt Infostand unter Decknamen und verärgert Münchener Geschäftsleute

Von Melanie Ruch
27. Mai 2013

Jeder kennt Scientology und weiß, dass es sich bei der Organisation um eine Sekte handelt. In Bayern steht Scientology daher sogar unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Um dort dennoch weiterhin auf Mitgliederfang zu gehen, hat die Sekte in der Münchener Sonnenstraße nun einen Informationsstand unter dem Decknamen "Dianetics" eingerichtet und bewegt sich damit sogar auf der legalen Seite, allerdings sehr zum Ärger der dort ansässigen Geschäfte.

Unter dem Vorwand über Drogenmissbrauch informieren zu wollen, sprechen die freiwilligen Mitarbeiter des Infostandes ahnungslose Passanten an und drücken ihnen Flyer und Broschüren in die Hand. Nach Angaben einiger Geschäftsleute werden die Passanten teilweise sogar sehr stark bedrängt. Hat ein Passant kein Interesse an dem Informationsmaterial, wird er von den Mitarbeitern regelrecht verfolgt und dadurch würden potentielle Kunden vergrault, beklagen die Geschäftsinhaber.

Die Geschäftsleute haben sich daher zusammengetan und mit Hilfe einer Unterschriftenliste einen Antrag beim Bezirksausschuss gestellt, damit der Infostand genauer unter die Lupe genommen und gegebenenfalls sogar geschlossen wird. Zumindest aber sollte es eine klare Deklarierung als Scientology-Aktion erfolgen, so die Forderung der Geschäftsleute.

Rechtlich gesehen ist das Vorgehen von Scientology in diesem Fall aber nicht verboten. Die Sekte hat vom Kreisverwaltungsreferat sogar eine Genehmigung für den Stand bekommen, da es sich schließlich angeblich um einen Informationsstand für Drogenmissbrauch handelt. Zwar dürften Mitarbeiter des Standes Passanten weder belästigen noch bedrängen, wie es Scientology offenbar tut, doch kontrolliert wird dies nur unregelmäßig.

Auch die Polizei hatte bei ihrer Überprüfung des Stands nichts zu bemängeln. Dass derartige Gruppen nicht sichtbar unter ihrem eigentlichen Namen auftreten und gesellschaftsrelevanten Themen zu ihrem Vorteil nutzen, sei nicht unüblich und rechtlich bislang auch nicht verboten, wie das Kreisverwaltungsreferat erklärt.