Selbstanzeige der Steuersünder: Welche Kosten auf sie zukommen

Steuerhinterziehung - Bei über 100.000 Euro muss mit einer Haftstrafe gerechnet werden

Von Thorsten Hoborn
23. Februar 2010

Seitdem eine gestohlenen CD mit Daten illegaler Konten aus der Schweiz im Umlauf ist, häuft sich die Zahl der Selbstanzeigen unter den Steuersündern. Viele deutsche Bankkunden haben Steuern in beträchtlicher Höhe hinterzogen und müssten tief in die Tasche greifen, um ihre Schulden beim Finanzamt zu begleichen.

Da ihr Schweizer Konto nicht länger sicher ist, stehen sie vor der Entscheidung. Der einzige strafffreie Weg aus der prekären Situation ist die Selbstanzeige und eine Steuernachzahlung, die sich gewaschen hat.

Zusammensetzung der Kosten

Neben der hinterzogenen Einkommensteuer, die sich nach dem individuellen Einkommenssteuersatz richtet, müssen ebenfalls 6 Prozent Hinterziehungszinsen und ein Säumniszuschlag nachgezahlt werden. Hinzu kommen die Kosten für einen Steuerberater oder Anwalt.

Strafrechtlich betrachtet verjährt eine Steuerhinterziehung bereits nach fünf Jahren. Das Finanzamt hat jedoch steuerrechtlich gesehen bis zu zehn Jahren nach Abgabe der Steuererklärung einen Anspruch auf Nachzahlung und Zinsen.

Bis zu einem Betrag von 100.000 Euro an hinterzogenen Steuern ist eine Geldstrafe fällig. Wer über diesen Betrag hinaus Steuern hinterzogen hat, muss mit einer Haftstrafe, mit oder ohne Bewährung, rechnen.