Selbstgedrehtes Video im Internet überführt Verkehrsrowdy

Von Marion Selzer
3. April 2012

Wer im Straßenverkehr zu viel Gas gibt, sich dabei selbst filmt und als Video ins Internet stellt, ist selbst Schuld, wenn die Polizei das Video findet und als Beweismaterial anführt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun entschieden, dass auch eigen gedrehte Videos in einem solchen Fall als Beweismaterial durchgehen.

Im Fall ging es um einen 25 Jahre alten Mann, der sich beim Rasen mit 180 km/h durch die Gelsenkirchener Innenstadt mit einem Sportwagen selbst gefilmt hatte. Der Verkehrssünder muss nun eine Therapie bei einem Verkehrspsychologen machen und bei der medizinisch psychologischen Untersuchung antreten, möchte er seinen Führerschein wieder erlangen.