Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung ergibt ein etwas höheres Nettogehalt im Jahr 2012
Ab Januar 2012 wird der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Dies bringt vor allem für die Durchschnittsverdiener ein kleines Plus bei dem Nettogehalt, doch durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.600 Euro wird sich dies bei den Gehältern in dieser Größenordnung weniger bemerkbar machen. Für die Durchschnittsverdiener, die einen Jahresbruttolohn zwischen 24.000 und 66.000 Euro haben, ergibt sich nach Berechnungen ein Netto-Plus im Jahr von etwa 60 Euro. Aber zusätzlich kann man auch mehr Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, was sich auch positiv auswirkt.
Auch wird der Pauschalbetrag bei den Werbungskosten im Jahr 2012 von 920 Euro auf volle 1.000 Euro erhöht. Im folgenden Jahr werden die angekündigten Steuerentlastungen weiterhin zu einem etwas höheren Nettolohn führen, aber erst ab 2014 wird sich dies erst wirklich im Portemonnaie widerspiegeln. Eine weitere Änderung für das Jahr 2012 betrifft die Kinderbetreuung, wo man dem Finanzamt die Betreuung nicht mehr näher erläutern muss.
Quelle
- http://www.n-tv.de/wirtschaft/Neues-Jahr-bringt-mehr-Netto-article5113241.html Abgerufen am 3. Januar 2012