Soldatin will Kind - Kosten für Befruchtung soll Bundeswehr übernehmen
Weil sie wegen Problemen mit den Eileitern auf natürlichem Wege nicht schwanger werden kann, will eine Soldatin die Kosten für eine künstliche Befruchtung von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Die Bundeswehr verweigerte jedoch die Zahlung und der Fall landete vor Gericht.
Wie das Verwaltungsgericht Mannheim nun entschieden hat, hat der weibliche Oberfeldwebel einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten. Der Verklagte hat nun Revision eingelegt und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird endgültig über den Fall entscheiden.