Sommerzeit ist Ferienjobzeit - das müssen Schüler beim Geld verdienen beachten
Wenn Schüler sich ein bisschen Taschengeld verdienen wollen, ist die Regelung vom Alter abhängig
Das Schuljahr ist vorbei und die Sommerpartys und großen Sommershoppingtouren können kommen. Doch die Euros, die da ausgegeben werden sollen, müssen erst einmal verdient werden. Für viele ist neben Anpumpen der Eltern und Großeltern das Ferienjobben eine Alternative. Doch was ist legal und was nicht?
Die Regelungen für Schüler zwischen 13 und 15 Jahren
Schüler, die arbeiten wollen, müssen mindestens 13 sein. Wer darunter ist, gilt gesetzlich als Kind und diese Schüler anzustellen, wäre Kinderarbeit. Wer unter 15 ist, darf nur 2 Stunden am Tag zum Geld verdienen das Haus verlassen und auch nur "leichte" Arbeit, wie das klassische Zeitungsaustragen, verrichten.
Ab 15 Jahren darf jeder Schüler 4 Wochen im Jahr richtig Geld verdienen. Diese 4 Wochen kann sich jeder Schüler auf die verschiedenen Ferienzeiten aufteilen. Während der Arbeitszeit dürfen die 15 bis 18 Jährigen dann auch eine 40-Stunden-Woche absolvieren.
Tabu sind Nachtschichten zwischen 20 und 6 Uhr. Ausnahmen sind kleine Jobs in der Bäckerei, da darf man als Schüler auch um 5 Uhr schon anfangen. Am Wochenende und an Feiertagen dürfen Schüler nur dann arbeiten, wenn sie im Krankenhaus oder in einer Gaststätte jobben.
Versicherung und Abgaben
Versichert sind die Schüler beim Arbeiten über den Arbeitgeber. Abgaben für Renten- und Krankenversicherung gibt es für die Schüler nicht, da ihr Job als "kurzfristige Beschäftigung" gilt. Dennoch braucht auch ein Schüler eine Lohnsteuerkarte, um seine Einnahmen vor den Finanzamt offenzulegen.
Befreit von Abgaben sind alle, die nicht mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen. Sollte ein Schüler doch mehr verdienen, sind Dinge wie Lohn- und Kirchensteuer fällig.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Wann-Schuelerarbeit-legal-ist-article974671.html Abgerufen am 8. Juli 2010