Sparbücher der Kinder sind für die Eltern Tabu
Eltern dürfen nicht über das Geld auf dem Sparbuch derer Kinder verfügen
Wenn ein Kind ein Sparbuch besitzt und dort Geldgeschenke, beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten, einzahlt, so dürfen die Eltern über dieses Geld nicht verfügen.
Wer das Sparbuch aufbewahrt, ist unerheblich
So musste jetzt ein Vater seiner mittlerweile volljährigen Tochter das Geld, das er abhoben hatte, wieder zurückerstatten, wie das Landgericht Coburg entschied. Der Vater hatte im Einverständnis mit seiner Tochter das Sparbuch aufbewahrt, wo regelmäßig Geldgeschenke, wie zur Konfirmation, Geburtstag oder Weihnachten, eingezahlt wurden. Doch der Vater hob dort Geld ab, insgesamt 1.600 Euro, das er angeblich der Mutter gab, damit die für das Kind Anschaffungen finanzieren könne, doch wollte dies die Mutter nicht bestätigen.
Im Prinzip ist es auch in Ordnung, wenn Eltern auf den Namen eines Kindes Geld anlegen und auch darüber selbst verfügen, doch wenn es sich um geschenktes Geld von dem Kind handelt, so liegt der Fall anders, denn darüber dürfen Eltern nicht frei verfügen. Uninteressant ist auch, wer das Sparbuch aufhebt, das heißt in seinem Besitz hat, denn dies berechtigt nicht für das Abheben des Geldes.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Finger-weg-vom-Sparbuch-article1692751.html Abgerufen am 14. Oktober 2010