Sparerfreibetrag kann über mehrere Konten verteilt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. September 2012

Wer sein Geld anlegt, der kann Zinsen in Höhe von 801 Euro (bei Ledigen) steuerfrei einnehmen. So ist dieser Sparerfreibetrag aber nicht nur auf ein einziges Konto begrenzt, sondern bezieht sich auf alle Zinseinkünfte, die auch bei verschiedenen Sparkassen und Banken anfallen können, so dass man auf die richtige Verteilung der Freibeträge achten sollte.

Ansonsten wird bei höheren Zinseinkünften eine pauschale Abgeltungssteuer fällig. Aber man kann auch bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung in der Anlage Kapitaleinkünfte seine Zinserträge eintragen, so dass dann auf jeden Fall der Sparerfreibetrag richtig berechnet wird.

Auch wer höhere Zinseinkünfte als 801 Euro im Jahr hat, bei Verheirateten sind es 1.602 Euro, der kann seine Zinserträge bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben, so dass dann der jeweilige persönliche Einkommenssteuersatz angewendet wird, der eventuell niedriger ist, denn die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und eventuell noch die jeweilige Kirchensteuer.